Allgemein Mietbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vermietung (nachfolgend AGB genannt) finden auf Mietverträge zwischen Lehmann Radio & TV AG, Düdingen, als Vermieter und ihren Kunden als Mieter und Mieterinnen Anwendung.

Mieter / Einsatzort
Der Mieter muss volljährig und unterschriftsberechtigt sein. Name und Domizil können mit Ausweis nachgewiesen werden. Der Einsatzort aller gemieteten Geräte muss den Vermieter bekannt gegeben werden. Die Mietobjekte müssen sachgemäss und mit grösster Sorgfalt behandelt werden.

Vertragsschluss
Die Angebote von Lehmann Radio & TV AG sind freibleibend (Antrag ohne Verbindlichkeit), Annahmeerklärungen und Bestellungen durch den Mieter bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Lehmann Radio & TV AG. Eine Bestätigung durch Telefax oder via Email ist zulässig.

Der Vertrag zwischen Lehmann Radio & TV AG und dem Mieter ist abgeschlossen, sobald der Mieter die schriftliche Bestätigung von Lehmann Radio & TV AG wonach sie dessen Bestellung annimmt (Bestätigung), empfangen hat. Sonst kommt der Vertrag spätestens durch Überlassen des Mietgegenstandes gegen entsprechende Quittung (Lieferschein) welcher in diesem Fall einer Bestellung gleichkommt, zustande.

Mietgegenstand
Gegenstand des Mietvertrages sind die in der Bestätigung , Offerte oder Lieferschein aufgeführten Einzelgeräte und Anlagen zur Miete.

Die Mietgegenstände mit all ihren Bestandteilen sind ausdrücklich gemietet und bleiben im Eigentum von Lehmann Radio & TV AG.

Jede Art von Änderungen an den Geräten durch den Mieter ist untersagt. Die Kosten zur Wiederherstellung des Urzustandes werden dem Mieter belastet. Firmenbeschriftungen auf Geräten und Cases dürfen durch den Mieter weder unsichtbar gemacht noch entfernt werden.

Die Mietsache darf vom Mieter nur durch geeignetes und fähiges Bedienungspersonal, zum dafür bestimmten Gebrauch und mit der gebotenen Sorgfalt verwendet werden. Der Mieter hat Bedienungsanleitung und Sicherheitsvorschriften strikte einzuhalten. Die Mietsache ist während der gesamten Mietdauer auf Kosten des Mieters in abgeschlossener oder bewachter Umgebung zu halten. Der Mieter verpflichtet sich, die Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreien, gereinigtem und sortiertem Zustand vollständig zurückzugeben. Einholen von Genehmigungen und Konzessionen sind Sache des Mieters.

Untervermietung und Abtretung
Ohne gegenseitige Abmachung mit Lehmann Radio & TV AG ist es dem Mieter untersagt, das Mietverhältnis an Dritte abzutreten oder die Mietsache unterzuvermieten.

Mietdauer
Die Mietdauer wird vorgängig schriftlich vereinbart. Die Mietdauer wird nach Tagen (12 Uhr bis 12 Uhr folgender Tag) berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Verspätete Rücklieferungen der Mietgegenstände werden nach den Tarifen der Lehmann Radio & TV AG in Rechnung gestellt.

Rückgabe: Retournierte Mietobjekte werden durch Lehmann Radio & TV AG kontrolliert und getestet. Lehmann Radio & TV AG behält sich das Recht vor während 3 Tagen nach Retournierung, auf den Mieter Regress zu nehmen. Reparaturkosten werden in Rechnung gestellt. Jede Änderung an den Mietobjekten durch den Mieter ist untersagt oder bedarf der Schriftlichkeit.

Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis richtet sich nach der zur Zeit des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste von Lehmann Radio & TV AG.

Verbrauchsmaterial (Leuchtmittel, Fluid, etc.) wird nach der verbrauchten Menge separat verrechnet.

Der Mietpreis ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr und liegt in der Kulanz vom Lehmann Radio & TV AG.

Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben inklusive Mehrwertsteuer ab Lager von Lehmann Radio & TV AG in Düdingen.
Kosten für Transport und Spesen gehen zu Lasten des Mieters.
Kosten für Strom, Standleitungen etc. hat der Mieter selber zu tragen.

Abholmieten: Bei Abholmieten bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein, das Material in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben und über die Bedienung und Installation in Kenntnis gesetzt worden zu sein oder über das vollumfängliche Wissen darüber zu verfügen.  Die Mietobjekte sind in geschlossenen Fahrzeugen zu transportieren.

Akontozahlung: Lehmann Radio & TV AG kann in spez. Fällen, vor der Auslieferung der Mietsache, eine Teilzahlung in Bar verlangen.

Rechnung: Die Zahlung ist laut Rechnung zu leisten. Die Rechnungsbeträge werden netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Mieter ohne Mahnung im Verzug. Lehmann Radio & TV AG kann nach Ablauf dieser Frist einen Verzugszins von 5 % geltend machen.

Bei wiederholtem Zahlungsverzug wird die Forderung unverzüglich mit Kostenfolgen zum Inkasso beim zuständigen Betreibungsamt angemeldet.

Verrechnung, Rückbehaltung
Der Mieter ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von Lehmann Radio & TV AG zu verrechnen.
Jegliches Rückbehaltungsrecht des Mieters ist vollumfänglich wegbedungen.

Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für jede Beschädigung, Verlust und jeden Mangel an der Mietsache, welche bei Übernahme nicht angezeigt wurden.

Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist der Mieter verpflichtet, in jedem Fall einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Werden Transportschäden, welche durch Dritte erfolgt sind, festgestellt, hat der Mieter vom Frachtführer eine Bestandesaufnahme zu veranlassen. Der Mieter übernimmt die volle Haftung für Mietgeräte von Mietbeginn bis Mietende und haftet in vollem Umfang für allfällige Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemässe Handhabung., Diebstahl, äussere Einflüsse, Drittpersonen, unsachgemässe Stromversorgung etc.).

Haftung des Vermieters
Reklamationen des Mieters anlässlich der Übergabe der Mietsache hinsichtlich Vollständigkeit, Beschädigung, ordnungsgemässen Zustand werden von Lehmann Radio & TV AG, sofern berechtigt, durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach eigener Wahl beseitigt. Lehmann Radio & TV AG hat das Recht, mehrmals nachzubessern.

Schlagen die Reparaturversuche von Lehmann Radio & TV AG fehl und steht kein Ersatz zur Verfügung, so schuldet der Mieter keinen Mietpreis. Es besteht keine weitergehende Haftung von Lehmann Radio & TV AG bei verspäteter oder nicht erbrachter Leistung sowie für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können. Auch alle weiteren Schadenersatzansprüche des Mieters gegen Lehmann Radio & TV AG sind gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.

Versicherung
Der Abschluss einer Transportversicherung ist Sache des Mieters, die Geräte samt Zubehör auch gegen sonstige Risiken wie z.B. Diebstahl, Beschädigung durch Dritte, Feuer, Wasser und alle Elementarschäden auf eigene Kosten zu versichern.

Rücktritt des Mieters
Tritt der Mieter aus irgendwelchen Gründen trotz Bestätigung vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurück, entstehen folgende Kosten:

  • Bis 50 % Ausfallentschädigung des gesamten Mietpreises werden bei einer Absage ab 7 Tagen vor vereinbartem Mietbeginn fällig.
  • Bis 100 % Ausfallentschädigung der Gesamtsumme werden bei einer Absage ab 3 Tagen vor vereinbartem Mietbeginn fällig

Akzeptanz
Der Mieter oder sein gesetzlicher Vertreter, erklärt mit seiner Unterschrift, die „Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung“ von Lehmann Radio & TV AG gelesen zu haben und mit diesen Konditionen einverstanden zu sein.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist schweizerisches Recht. (OR)
Der Gerichtsstand für alle sich zwischen Lehmann Radio & TV AG und den Mietern ergebenden Streitigkeiten befindet sich bei dem am Geschäftssitz von Lehmann Radio & TV AG örtlich und sachlich zuständigen ordentlichen Gerichten. Normalerweise gilt der Gerichtsstand in Tafers.