Allgemeine GeschÀftsbedingungen Vermietung
Diese Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen fĂŒr Vermietung (nachfolgend AGB genannt) finden auf MietvertrĂ€ge zwischen Lehmann Radio & TV AG, DĂŒdingen, als Vermieter und ihren Kunden als Mieter und Mieterinnen Anwendung.
Mieter / Einsatzort
Der Mieter muss volljĂ€hrig und unterschriftsberechtigt sein. Name und Domizil können mit Ausweis nachgewiesen werden. Der Einsatzort aller gemieteten GerĂ€te muss den Vermieter bekannt gegeben werden. Die Mietobjekte mĂŒssen sachgemĂ€ss und mit grösster Sorgfalt behandelt werden.
Vertragsschluss
Die Angebote von Lehmann Radio & TV AG sind freibleibend (Antrag ohne Verbindlichkeit), AnnahmeerklĂ€rungen und Bestellungen durch den Mieter bedĂŒrfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen BestĂ€tigung durch Lehmann Radio & TV AG. Eine BestĂ€tigung durch Telefax oder via Email ist zulĂ€ssig.
Der Vertrag zwischen Lehmann Radio & TV AG und dem Mieter ist abgeschlossen, sobald der Mieter die schriftliche BestĂ€tigung von Lehmann Radio & TV AG wonach sie dessen Bestellung annimmt (BestĂ€tigung), empfangen hat. Sonst kommt der Vertrag spĂ€testens durch Ăberlassen des Mietgegenstandes gegen entsprechende Quittung (Lieferschein) welcher in diesem Fall einer Bestellung gleichkommt, zustande.
Mietgegenstand
Gegenstand des Mietvertrages sind die in der BestĂ€tigung , Offerte oder Lieferschein aufgefĂŒhrten EinzelgerĂ€te und Anlagen zur Miete.
Die MietgegenstĂ€nde mit all ihren Bestandteilen sind ausdrĂŒcklich gemietet und bleiben im Eigentum von Lehmann Radio & TV AG.
Jede Art von Ănderungen an den GerĂ€ten durch den Mieter ist untersagt. Die Kosten zur Wiederherstellung des Urzustandes werden dem Mieter belastet. Firmenbeschriftungen auf GerĂ€ten und Cases dĂŒrfen durch den Mieter weder unsichtbar gemacht noch entfernt werden.
Die Mietsache darf vom Mieter nur durch geeignetes und fĂ€higes Bedienungspersonal, zum dafĂŒr bestimmten Gebrauch und mit der gebotenen Sorgfalt verwendet werden. Der Mieter hat Bedienungsanleitung und Sicherheitsvorschriften strikte einzuhalten. Die Mietsache ist wĂ€hrend der gesamten Mietdauer auf Kosten des Mieters in abgeschlossener oder bewachter Umgebung zu halten. Der Mieter verpflichtet sich, die GegenstĂ€nde pfleglich zu behandeln und in einwandfreien, gereinigtem und sortiertem Zustand vollstĂ€ndig zurĂŒckzugeben. Einholen von Genehmigungen und Konzessionen sind Sache des Mieters.
Untervermietung und Abtretung
Ohne gegenseitige Abmachung mit Lehmann Radio & TV AG ist es dem Mieter untersagt, das MietverhÀltnis an Dritte abzutreten oder die Mietsache unterzuvermieten.
Mietdauer
Die Mietdauer wird vorgĂ€ngig schriftlich vereinbart. Die Mietdauer wird nach Tagen (12 Uhr bis 12 Uhr folgender Tag) berechnet. Angefangene Tage zĂ€hlen voll. Die Mindestmietdauer betrĂ€gt einen Tag. VerspĂ€tete RĂŒcklieferungen der MietgegenstĂ€nde werden nach den Tarifen der Lehmann Radio & TV AG in Rechnung gestellt.
RĂŒckgabe: Retournierte Mietobjekte werden durch Lehmann Radio & TV AG kontrolliert und getestet. Lehmann Radio & TV AG behĂ€lt sich das Recht vor wĂ€hrend 3 Tagen nach Retournierung, auf den Mieter Regress zu nehmen. Reparaturkosten werden in Rechnung gestellt. Jede Ănderung an den Mietobjekten durch den Mieter ist untersagt oder bedarf der Schriftlichkeit.
Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis richtet sich nach der zur Zeit des Vertragsschlusses jeweils gĂŒltigen Preisliste von Lehmann Radio & TV AG.
Verbrauchsmaterial (Leuchtmittel, Fluid, etc.) wird nach der verbrauchten Menge separat verrechnet.
Der Mietpreis ist unabhĂ€ngig davon zu bezahlen, ob die GerĂ€te tatsĂ€chlich benutzt wurden. Eine vorzeitige RĂŒckgabe der GerĂ€te bewirkt keine VergĂŒnstigung der MietgebĂŒhr und liegt in der Kulanz vom Lehmann Radio & TV AG.
Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben inklusive Mehrwertsteuer ab Lager von Lehmann Radio & TV AG in DĂŒdingen.
Kosten fĂŒr Transport und Spesen gehen zu Lasten des Mieters.
Kosten fĂŒr Strom, Standleitungen etc. hat der Mieter selber zu tragen.
Abholmieten: Bei Abholmieten bestĂ€tigt der Kunde mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein, das Material in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben und ĂŒber die Bedienung und Installation in Kenntnis gesetzt worden zu sein oder ĂŒber das vollumfĂ€ngliche Wissen darĂŒber zu verfĂŒgen. Die Mietobjekte sind in geschlossenen Fahrzeugen zu transportieren.
Akontozahlung: Lehmann Radio & TV AG kann in spez. FĂ€llen, vor der Auslieferung der Mietsache, eine Teilzahlung in Bar verlangen.
Rechnung: Die Zahlung ist laut Rechnung zu leisten. Die RechnungsbetrÀge werden netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum fÀllig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Mieter ohne Mahnung im Verzug. Lehmann Radio & TV AG kann nach Ablauf dieser Frist einen Verzugszins von 5 % geltend machen.
Bei wiederholtem Zahlungsverzug wird die Forderung unverzĂŒglich mit Kostenfolgen zum Inkasso beim zustĂ€ndigen Betreibungsamt angemeldet.
Verrechnung, RĂŒckbehaltung
Der Mieter ist nicht berechtigt, allfÀllige Gegenforderungen mit Forderungen von Lehmann Radio & TV AG zu verrechnen.
Jegliches RĂŒckbehaltungsrecht des Mieters ist vollumfĂ€nglich wegbedungen.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet fĂŒr jede BeschĂ€digung, Verlust und jeden Mangel an der Mietsache, welche bei Ăbernahme nicht angezeigt wurden.
Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist der Mieter verpflichtet, in jedem Fall einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Werden TransportschĂ€den, welche durch Dritte erfolgt sind, festgestellt, hat der Mieter vom FrachtfĂŒhrer eine Bestandesaufnahme zu veranlassen. Der Mieter ĂŒbernimmt die volle Haftung fĂŒr MietgerĂ€te von Mietbeginn bis Mietende und haftet in vollem Umfang fĂŒr allfĂ€llige SchĂ€den (BeschĂ€digung der GerĂ€te durch unsachgemĂ€sse Handhabung., Diebstahl, Ă€ussere EinflĂŒsse, Drittpersonen, unsachgemĂ€sse Stromversorgung etc.).
Haftung des Vermieters
Reklamationen des Mieters anlĂ€sslich der Ăbergabe der Mietsache hinsichtlich VollstĂ€ndigkeit, BeschĂ€digung, ordnungsgemĂ€ssen Zustand werden von Lehmann Radio & TV AG, sofern berechtigt, durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach eigener Wahl beseitigt. Lehmann Radio & TV AG hat das Recht, mehrmals nachzubessern.
Schlagen die Reparaturversuche von Lehmann Radio & TV AG fehl und steht kein Ersatz zur VerfĂŒgung, so schuldet der Mieter keinen Mietpreis. Es besteht keine weitergehende Haftung von Lehmann Radio & TV AG bei verspĂ€teter oder nicht erbrachter Leistung sowie fĂŒr Sach-, Personen- oder VermögensschĂ€den, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können. Auch alle weiteren SchadenersatzansprĂŒche des Mieters gegen Lehmann Radio & TV AG sind gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.
Versicherung
Der Abschluss einer Transportversicherung ist Sache des Mieters, die GerÀte samt Zubehör auch gegen sonstige Risiken wie z.B. Diebstahl, BeschÀdigung durch Dritte, Feuer, Wasser und alle ElementarschÀden auf eigene Kosten zu versichern.
RĂŒcktritt des Mieters
Tritt der Mieter aus irgendwelchen GrĂŒnden trotz BestĂ€tigung vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurĂŒck, entstehen folgende Kosten:
- Bis 50 % AusfallentschÀdigung des gesamten Mietpreises werden bei einer Absage ab 7 Tagen vor vereinbartem Mietbeginn fÀllig.
- Bis 100 % AusfallentschÀdigung der Gesamtsumme werden bei einer Absage ab 3 Tagen vor vereinbartem Mietbeginn fÀllig
Akzeptanz
Der Mieter oder sein gesetzlicher Vertreter, erklĂ€rt mit seiner Unterschrift, die âAllgemeine GeschĂ€ftsbedingungen Vermietungâ von Lehmann Radio & TV AG gelesen zu haben und mit diesen Konditionen einverstanden zu sein.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist schweizerisches Recht. (OR)
Der Gerichtsstand fĂŒr alle sich zwischen Lehmann Radio & TV AG und den Mietern ergebenden Streitigkeiten befindet sich bei dem am GeschĂ€ftssitz von Lehmann Radio & TV AG örtlich und sachlich zustĂ€ndigen ordentlichen Gerichten. Normalerweise gilt der Gerichtsstand in Tafers.